Die vom AMS geförderten Aus- und Weiterbildungen sind vom Lockdown nicht betroffen und können unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen weiterhin stattfinden!
Der Entwurf der COVID-19-Schutzmaßnahmen-VO sieht dazu extra vor, dass vom Veranstaltungsverbot nach § 13 "Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken" ausgenommen sind. Seien sie bitte versichert, AMS und seine Ausbildungseinrichtungen sind natürlich weiterhin bemüht, das Risiko der Verbreitung des Coronavirus soweit wie möglich einzudämmen.
Neu ist nun, dass auch im Schulungsraum Masken getragen werden müssen!
§ 13 „(6) ...dabei ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende FFP2 Maske zu tragen.“
Wenn Sie von Gewalt betroffen sind, finden Sie auch Hilfe unter:
* 24 Stunden Frauenhelpline: 0800 222 555
* Notrufnummer der Polizei: 133